Motorrad Führerschein

Diese Klassen bilden wir aus 


Klasse A      

  • Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
  • Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
  • Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum über 50 cm3
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder über 45km/h oder Leistung über 15 kW
  • Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)



Klasse A2        

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
  • Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
  • Einschluss: Klasse A1 und AM
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
  • Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).





Zusätzlich bieten wir die Aufstiegsausbildung der folgenden Klassen an:


  • Klasse A2 auf Klasse A 
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